5-Jahres-Begehung
Die Gewährleistungsfrist läuft i.d.R. nach 5 Jahren ab. Augenscheinlich ist alles in Ordnung. Lohnt der Aufwand?Weiterlesen …
Die Gewährleistungsfrist läuft i.d.R. nach 5 Jahren ab. Augenscheinlich ist alles in Ordnung. Lohnt der Aufwand?Weiterlesen …
Unschöne Risse im Trockenbau sind vermeidbar. Woher Sie kommen und was man dagegen tun sollte. Wann hilft Acryl, wann Silikon? Und welche Gewährleistungs-Pflichten hat der Unternehmer? Weiterlesen …
Wenn das eigene Haus durch Bauarbeiten in der Nachbarschaft erschüttert. Worauf es zu achten gilt, was man tun kann – und was nicht.Weiterlesen …
n! Wir sind verunsichert, über das, was wir vorher unterschreiben sollen. Wir übernehmen doch erst mit der Abnahme unserer Wohnung das Eigentum, also auch das Gemeinschaftseigentum!Weiterlesen …
Einleitung Eine immer wieder auftretende Fragestellung bei Altbauten betrifft feuchte Keller. Die Bewohner wünschen sich ein Raumklima, bei dem auch Möbel abgestellt werden können, Bauträger möchten die Sanierung der Keller am liebsten außen vor lassen. Aber auch wenn Abdichtungsmaßnahmen durchgeführtWeiterlesen …
Wie sieht es bei Erwerb einer Immobilie (WEG) mit den vorgefundenen Mängeln aus?Weiterlesen …
Wir haben vor fast 4 Jahren unsere neue Wohnung bezogen. Nun kam die Hausverwaltung auf uns zu, es müsse eine „Gewährleistungsbegehung“ erfolgen und wir sollten Mängel melden. Hier solle unterschieden werden nach Gemeinschafts- und Sondereigentum. Um das Gemeinschaftseigentum kümmert sich die Verwaltung, Mängel am Sondereigentum sollen wir selbst beim Bauträger anmelden. Was hat es damit auf sich?Weiterlesen …
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