Gemeinschaftseigentum: Abnahme vor Nutzungsaufnahme – warum drängt der Bauträger ?
n! Wir sind verunsichert, über das, was wir vorher unterschreiben sollen. Wir übernehmen doch erst mit der Abnahme unserer Wohnung das Eigentum, also auch das Gemeinschaftseigentum!Weiterlesen …
2018-12-22