Schiedsgutachten
Als Vorinstanz zu einem Gerichtsverfahren mit Vergleich oder Urteil, besteht die Möglichkeit ein Schiedsgutachten in Auftrag zu geben. Dieses soll rechtsverbindlich klären, wer z.B. etwaige Mängel verschuldet hat und welche damit verbundenen Maßnahmen nun erforderlich und technisch möglich sind. In diesem Fall hat der neue Eigentümer erst nach Erwerb der Immobilie zahlreiche Mängel festgestellt. Beide Parteien (Verkäufer und Käufer) sind dazu aufgefordert, gleichermaßen das Gutachten zu unterstützen.