Was steht ins Haus?
Nach der Übergabe unserer Wohnung haben wir im Bad noch Mängelpunkte festgestellt, die wir nunmehr dem Bauträger angezeigt haben. Insbesondere stören wir uns an einigen Fliesenversätzen im Bad, an einer Wand in der Dusche und am Fußboden. An der Duschwand fällt dies besonders auf, weil das Licht einen breiten Schatten wirft. Am Fußboden haben wir Sorge, dass sich jemand an den scharfen Fliesenkanten am Fuß verletzt. Können wir dies reklamieren und noch Abhilfe erwarten? Zur Abnahme haben wir es nicht gesehen, es ist auch nicht in der Mängelliste enthalten.
Was steht im Gesetz?
Bei der Abnahme sind alle Punkte aufzunehmen, die bemängelt werden. Der Vorteil der Mangelerfassung bei der Abnahme liegt beim Erwerber: Der Bauträger muss sich zu jedem Punkt äußern und kann ihn nicht selbst ausbuchen. Wird ein Mangel übersehen, greifen Gewährleistungsrechte, allerdings muss dennoch das vereinbarte BauSOLL erfüllt werden. Bei den bemängelten Fugenversätzen ist zu beachten, dass eine völlig planebene Verlegung handwerklich und technisch nicht möglich ist. Einerseits gibt es Fertigungsdifferenzen der Fliesen, so darf sich eine 30×30 cm Fliese an den Rändern bis 1,5 mm hoch wölben. Andererseits handelt es sich um eine Fertigung vor Ort, die nicht mit einer industriellen Arbeitsweise zu vergleichen ist. Wird z.B. im Halbverband verlegt, d.h. Mitte und Ecke benachbarter Fiesen stoßen aneinander, kann der Fliesenleger die fertigungsbedingten Verformungen der Fliesen fast nicht ausgleichen. Dafür gibt es in den technischen Bestimmungen Toleranzangaben, die einen ca. 1-1,5 mm großen Versatz als zulässig einstufen. Es ist die handwerkliche Kunst, diese Versatzmaße möglichst gering zu halten. Tatsächlich kann aber eine hervorstehende scharfe Kante am Boden zu Verletzungen führen. Auch sind an manchen Wandbereichen große Versätze optisch auffällig, auch dann, wenn die zulässigen Werte eingehalten sind. Hier kommt es insbesondere auf die Lichtverhältnisse an, z.B. Streiflicht aus Deckenspots.
Und wie stehen Sie dazu?
Grundsätzlich haben Sie das Recht auf eine mangelfreie Wohnung mit den vereinbarten Qualitäten. Die Toleranzen schützen den Handwerker vor überzogenen und oft nicht erreichbaren Anforderungen. Andererseits erwarten Sie eine ordentliche Arbeit – insbesondere an optisch wertvollen Stellen und keinesfalls Verletzungsgefahr an scharfen Kanten. Bemängeln Sie die Punkte, die tatsächlich störend sind, beachten Sie aber, dass eine Mängelbeseitigung nicht so einfach ist: Vielfach genügt es nicht, nur eine Fliese zu tauschen, es können später Farbunterschiede in den Fugen sichtbar sein. Wird eine Fliese im Nassbereich gewechselt, wird die Abdichtung, die im Verbund mit dem Fliesenkleber ausgeführt wird, zerstört. Konzentrieren Sie daher Ihre Forderungen auf ein machbares Maß, dann sollte es akzeptiert werden.
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