Erschienen im Mai 2022 im Tagesspiegel.
Was steht ins Haus?
Wir stehen mit unserem Neubau des Wohnhauses kurz vor der Vollendung, gerade wurde die Tiefgarage innen fertiggestellt. Uns wundert es, dass dort Pflaster statt der sonst üblichen Betonsohle eingebaut wurden. Es sind solche wie im Außenbereich mit breiten Fugen und sicherlich nicht dicht. Kann dann nicht Wasser von unten hochdrücken und den Keller überschwemmen? In wieweit kann das Tausalz dieses Pflaster schädigen, bei Beton schützt doch eine zusätzliche Beschichtung? Wie sieht denn die Unterhaltung dieses Belags aus? Was muss die WEG hier zukünftig tun?
Was steht im Gesetz?
Die Sohlen der Tiefgaragen bestehen in den meisten Fällen aus Beton, i.d.R. sind sie auch wasserundurchlässig. Das ist immer dann notwendig, wenn das Gebäude gegen drückendes Wasser von außen abgedichtet werden muss. Brandenburg und Berlin wurden von einigen hydrogeologischen Flächen aus der Eiszeit geprägt, die bis heute unsere Grundwassersituation bestimmen. Für die Gebäudeabdichtung bedeutet ein lehmiger, schlecht versickerungsfähiger Boden, dass gegen drückendes Wasser gebaut werden muss. Die Sohle des Hauses muss als dichte Konstruktion, i.d.R. aus wasserundurchlässigem Beton erstellt werden, die wegen der Chloridbelastung aus Tausalzen zusätzlich beschichtet werden muss. Das ist für die Gemeinschaft teuer und wartungsintensiv. Ist der anstehende Boden gut durchlässig, überwiegend Sand, dann genügt für den Keller eine Abdichtung nur gegen Bodenfeuchtigkeit. Wasser steht hier nicht an und kann sich allenfalls kapillar ausbreiten. Für die Sohle einer Tiefgarage bedeutet dies, dass dort, wo kein Druckwasser vorliegt, eine Sohle genügt, die nicht dicht sein muss: Hier kommt der Pflasterbelag zum Einsatz, der in den sandigen Untergrund gelegt wird. Chloride können nun zwar das Pflaster schädigen, das Gebäude selbst wird aber in seiner Standsicherheit nicht beeinträchtigt. Das Pflaster muss nicht gewartet werden, es verschleißt nur langsam und kann ohne Probleme in vielen Jahren ersetzt werden.
Und wie stehen Sie dazu?
Es ist die beste Lösung, die sich die Eigentümergemeinschaft für die Tiefgarage wünschen kann: Das Gebäude muss nicht gegen drückendes Wasser von außen abgedichtet werden, der Pflasterbelag ist wartungsarm. Schleppwasser vom Schnee im Winter versickert durch die Fugen. Weder sind Entwässerungsrinnen, noch Einläufe notwendig. Ihr Gebäude steht offenbar in einem Bereich mit gut versickerungsfähigem Boden, d.h. unter der Sohle ist überwiegend Sand, Wasser steht nicht an, das durch die Sohle in den Keller eindringen könnte – der Keller bleibt trocken. Tausalz kann das Betonpflaster angreifen, die ist jedoch unproblematisch und kann ersetzt werden. Eine Wartung dieser Fläche entfällt – und damit auch Kosten, die bei Betonsohlen unvermeidbar sind. Für die WEG eine beruhigende Situation: einfach und günstig.
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