Gastbeitrag im Tagesspiegel. Erschienen am 06.01.2018 unter dem Titel „Wenn die Wohnung nach Luft schnappt – Was ist zu tun, wenn sich nach dem Austausch alter Kastenfenster Schimmel bildet?“
Was steht ins Haus?
Im Rahmen einer Modernisierung habe ich 2011 in meinem Altbau die Kastendoppelfenster durch moderne Isolierfenster ersetzt. Die Dämmung der Fassaden schiebe ich derzeit noch vor mir her. Nun bekomme ich immer wieder Beschwerden der Mieter, die über Feuchteprobleme und Schimmel klagen. Mein Architekt meinte, ich müsse eine Wohnungslüftung einbauen – und das obgleich doch alle Bäder Fenster haben! Die Belüftungssituation hat sich doch nicht verändert. Ich verstehe den Aufwand nicht, will aber mit meinen Mietern gut auskommen. Was ist denn notwendig?
Was steht im Gesetz?
Der hygienische Luftwechsel, der i.w. die Schimmelbildung in der Wohnung verhindert, liegt bei etwa 0,5/h (ein halber Luftaustausch je Stunde). Bei Altbauten mit Kastendoppelfenstern liegt der natürliche Luftwechsel bei ca. 1-4/h, je nach Zustand. Moderne Fenster sind dicht und durch das Mauerwerk gibt es ebenfalls keinen Luftaustausch. So ist klar, dass der Fenstertausch ein Abdichten der Gebäudehülle unterhalb des hygienisch erforderlichen Luftwechsels bedeutet. Den früheren Widerspruch, nach der Wärmeschutznorm DIN 4108 muss die Gebäudehülle luftdicht sein, dennoch wird der hygienische Luftwechsel gefordert, löst seit 2009 die Lüftungsnorm DIN 1946/6 auf. Sie gilt für Neubauten, aber auch bei Modernisierungen: Werden zumindest ein Drittel der Fenster getauscht, ist ein Lüftungskonzept zu erstellen. Dies führt dann i.d.R. zur Notwendigkeit, feuchtegesteuerte Wohnungslüfter und Nachströmöffnungen, z.B. an den Fenstern, einzubauen. Dies ist umso wichtiger, je schlechter die Dämmung des Hauses ist: Eine gute Dämmung führt zu höheren Oberflächentemperaturen der Außenwände, eine höhere Raumluftfeuchtigkeit ergibt dann noch keine Schimmelgefahr. Beim ungedämmten Altbau mit neuen Fenstern muss also die Lüftungsrate höher liegen: Lüfter mit Dauerbetrieb einbauen. Innen liegende Bäder sind zumeist an einen Lüftungsstrang angeschlossen. Gibt es dies nicht, können z.B. Schornsteine hierzu umgerüstet werden.
Und wie stehen Sie dazu?
Der Tausch der Fenster ohne Fassadendämmung oder Überprüfung der Lüftungssituation, darf es nicht geben. Den Vorteil undichter (alter) Fenster erkennt jeder, der die Aufrüstung der modernen Wohnungen mit Lüftungsanlagen und teuer künstlich undicht gemachten Fenstern hinterfragt. Leider gibt es aber kein modernes Wärmedämmniveau mit undichten Fenstern. Kommt es zum Streit wegen Schimmelbildung, ist immer abzuwägen, ob ein baulicher oder nutzerbedingter Mangel vorliegt. Neue Fenster und das Fehlen einer Lüftungsanlage stellen daher zumeist einen baulichen Mangel dar. Damit liegt der schwarze Peter beim Vermieter. Vermeiden Sie diese Situation und rüsten Sie die Wohnungen nach. Dann können Sie sich mit der Fassadendämmung Zeit lassen, obgleich sich Ihre Mieter auch über warme Außenwände freuen würden!
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