Erschienen im September 2021 im Tagesspiegel.
Was steht ins Haus?
Zur Abnahmebegehung des Gemeinschaftseigentums unserer Wohnanlage wurde auch die Tiefgarage durch einen Sachverständigen besichtigt. Auf dem Boden gibt es eine graue Beschichtung, die den Beton zusätzlich schützen soll. Allerdings waren bereits Risse vorhanden, die saniert werden sollen – so steht es in dem Abnahmeprotokoll. Wie kann so etwas kommen, das Gebäude ist doch gerade erst fertig geworden? Müssen wir „saniert statt neu“ entgegennehmen? Kann denn solch eine Risssanierung dauerhaft sein oder muss die Eigentümergemeinschaft regelmäßig nacharbeiten?
Was steht im Gesetz?
Viele Betonsohlen der Berliner Wohnungsbauten liegen im Grundwasser oder müssen gegen anstehendes Sickerwasser abgedichtet werden. Dies erfolgt regelmäßig durch eine so genannte WU – Wanne: wasserundurchlässiger Beton. Hier wird eine besondere Betonmischung verwendet und die Konstruktion entsprechend geplant, dann ist der Beton dauerhaft dicht. Beton ist jedoch zugspröde, d.h. er kann nur geringe Zugspannungen aufnehmen, dann reißt er. Diese Risse schließen sich nicht mehr, breite Risse können zu Undichtigkeiten führen. Dort kann dann Salz eintreten, das im Winter von den Reifen eingetragen wird. Die Chloride führen zur Korrosion der Bewehrung und gefährden so die die Standsicherheit des Gebäudes. Die Risse in der Sohle entstehen insbesondere durch Schwinden, also den Abbindeprozess des Betons – ein einmaliger Vorgang. Dieser Vorgang zieht sich über ca. 5 Jahre hin, danach sind kaum noch Risse zu erwarten. Diese Risse zeichnen sich in der Oberflächenbeschichtung (grauer Anstrich) ab und können dort beurteilt werden, ob sie verschlossen werden müssen. Diese Risse werden dann mit Harz verpresst und so dauerhaft verschlossen. Auf diese Risse werden dann so genannte „Rissbandagen“ aufgebracht, eine Beschichtung auf die behandelten Bereiche: ca. 15 cm breite deutlich sichtbare Reparaturbereiche. Dies ist unvermeidbar und fast immer auch an sorgfältig hergestellten WU Wannen an den Sohlen zu finden.
Und wie stehen Sie dazu?
Schön, dass bei der Abnahmebegehung diese Risse gefunden und im Protokoll vermerkt wurden! Sie sind unvermeidbar und werden meist erst später, z.B. zur 5- Jahresbegehung, festgestellt. Dennoch ist nicht erwarten, dass bereits alle Risse, die aus dem Schwinden kommen können, schon aufgetreten sind. Insofern wäre eine Sanierung jetzt zu früh -es könnte noch 1-2 Jahre gewartet werden– bis die Rissbildung aus dem Schwindprozess abgeschlossen ist. In jedem Fall müssen die Risse geschlossen und zur 5- Jahresbegehung nochmals überprüft werden. Diese Rissverpressung ist dauerhaft, insbesondere, wenn sie so spät vorgenommen wird, dass keine weiteren Risse mehr auftreten. Die Beschichtung der Sohle wird ergänzt – ja, es ist dann „saniert statt neu“, aber auch fachgerecht instandgesetzt und dauerhaft abgedichtet.
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