Erschienen im 28. April 2018 im Tagesspiegel
Was steht ins Haus?
In der Tiefgarage unserer Wohnanlage, in der wir vor zwei Jahren eine Wohnung gekauft haben, steht regelmäßig Wasser, das von den Autos tropft. Im Winter wird zudem viel Schnee eingetragen. Der Boden ist zwar schön glatt, hat aber kein Gefälle, so dass überall Pfützen stehen. Besonders ärgerlich ist es, wenn man aus dem Auto steigt und gleich mit den Theaterschuhen im Wasser steht. In unserem Kaufvertrag steht nichts von einem Gefälle. Aber kann es denn sein,dass das anfallende Wasser nicht planmäßig abgeleitet wird? Können wir dies noch einzufordern?
Was steht im Gesetz?
Vor 10-15 Jahren wurden Parkebenen mit Gefälle gebaut und an die Abwasserleitungen angeschlossen. Dabei stellte man fest, dass die geringen Wassermengen weder zu den Abläufen fließen, noch Pfützen auf dem Boden zu verhindern sind. Daraus entwickelte sich die Meinung, dass eine Gefälleausbildung entbehrlich sei. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die hier gelten, beschreiben heute Tiefgaragen mit und ohne Gefälle. Zweifellos weist ein Tiefgarage mit Gefälle – aus den aufgeführten Gründen – einen höheren Komfort auf als ohne. Gleichfalls wird darauf hingewiesen, dass auch bei einem Gefälle von ca. 2,5%, das maximal hergestellt wird, Wasser nicht von alleine abfließt, also Pfützen unvermeidbar sind. „Ohne Gefälle“ heißt jedoch nicht, dass die Bodenfläche topfeben ist. Die Toleranzvorschriften, d.h. die Ungenauigkeiten des Bauens erlauben z.B. Vertiefungen bis 6 mm auf einer Länge von 2 m. Eine solche Pütze mit 2 m Durchmesser fasst etwa 10 l Wasser – nicht viel, für die Mengen die z.B. im Winter eingeschleppt werden: ca. 60 l je Auto. Ohne Gefälle muss das Wasser händisch aufgenommen bzw. in einen Pumpensumpf oder in die Rinne an der Einfahrt gebracht werden. Pfützenbildung und stehendes Wasser sind also jahreszeitbedingt unvermeidbar. Da die Dauerhaftigkeit auch bei einer gefällelosen Bauweise nicht eingeschränkt ist, wird diese kostengünstigere Ausführungsart ganz überwiegend gebaut.
Und wie stehen Sie dazu?
Als Wohnungserwerber haben Sie hinsichtlich des gemeinschaftlichen Eigentums keinen Planungseinfluss. Maßstab für die Bauausführung sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Wie eine Dachrinne (ja!) kann auch eine Tiefgarage mit und ohne Gefälle ausgeführt werden. Flächen, bei denen Wasser von alleine fließt, benötigen ein Gefälle von 5%. Praktisch ist dies zu viel. Die vernünftige Alternative mit einem mäßigen Gefälle von 2,5 % und Verdunstungsrinnen, zu denen das Wasser auf kurzen Wegen gebracht werden kann, wird leider zu selten gebaut. Gefälle, Pumpensümpfe oder zusätzliche Rinnen können in eine bestehende Tiefgarage nicht mehr eingebaut werden. Es bleibt also, aufmerksam neben den Pfützen auszusteigen, und sich dessen gewahr zu sein, dass „was nicht geschrieben, auch nicht gebaut“ wird.
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