Erschienen am 09.12. 2017 im Tagesspiegel
Was steht ins Haus?
Ich wohne nunmehr im 3. Winter in meiner Altbauwohnung im frei stehenden Seitenflügel. Mit der Zentralheizung bekomme ich die Wohnung warm, vom Treppenhaus strömt die Kälte hinein und die lange Außenwand, an der früher einmal ein benachbartes Rückgebäude angebaut war, ist bereits vom Herbst an kalt. An der Außenwand schimmelt es regelmäßig ab Herbst, ein Schrank steht dort schon lange nicht mehr. Wie kann ich erreichen, dass der Vermieter die Außenwand dämmt und die Zimmer auch im Winter richtig nutzbar werden? Nur Schimmel beseitigen bringt ja nichts.
Was steht im Gesetz?
Für Altbauten gilt Bestandsschutz, d.h. die alten Gebäude müssen weder modernisiert werden, noch gibt es eine Verpflichtung zur Ertüchtigung gemäß Energieeinsparverordnung. Der Markt sollte dies über die Kaltmiete regeln, was insbesondere heute und bei Altbauwohnungen in begehrter Lage nicht funktioniert. Wurden jedoch einzelne Bauteile der Wohnung ausgetauscht, i.d.R. dämmtechnisch verbessert, wie durch das Ersetzen alter Doppelkasten- durch Isolierglasfenster, ist die Veränderung für die ganze Wohnung zu beachten. Die Grundregel, dass die Fenster dämmtechnisch das schlechteste Bauteil darstellen müssen, darf nicht gekippt werden. Insofern ergibt sich: Fenstertausch ohne Fassadendämmung ist nicht erlaubt! Entspricht die Wohnungsausstattung noch dem Erbauungsjahr, kann eine große, freie Giebelwand mit ca. 17-24 cm Wandstärke eine kaum möblierbare Einschränkung für die Wohnungsnutzung darstellen. Eine Schrank vor dieser Wand dämmt etwa 3 mal so gut, d.h. die Wäsche wird im Winter feucht und schimmelt. Werden die Möbel von der Außenwand abgerückt, steht ggf. die grundsätzliche Nutzbarkeit der Räume in Frage. Auch wenn die Giebelwand an der Grundstücksgrenze steht, darf der Vermieter eine Dämmung auf die Altbauwand anbringen, dies ist ein übergeordnetes Recht, das der Nachbar dulden muss. Für den Vermieter ist dies eine Modernisierung, die umlagefähig auf die Miete ist. Dann wäre beiden geholfen.
Und wie stehen Sie dazu?
Ohne freundliche Unterstützung durch den Vermieter oder Tricks kommen Sie nicht weiter. Dämmung mit Modernisierungsankündigung wäre der beste Weg. Vielleicht ist ja der Vermieter hierzu bereit, wenn ihm Zustimmungen zur Modernisierung signalisiert wird. Wurden im Seitenflügel bereits Fenster ertüchtigt, so kann von solchen Wohnungen aus eine Fassadendämmung eingefordert werden. Dies bedeutet jedoch rechtliche Auseinandersetzungen und große Geduld. Gleichermaßen wäre der Weg über eine nicht nutzbare Möblierung an den kalten Wänden. Rein technisch gesehen bleibt noch ein Weg: Die kalten Wände beheizen. Vielleicht können zusätzliche Heizkörper dort angeordnet oder Heizungsleitungen entlang verzogen werden. Es ist ja wie am Fenster: Zur Raumerwärmung sind die Heizungen an den kalten Flächen anzuordnen.
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