Erschienen am 03.02.2018 im Tagesspiegel unter dem Titel „Aufrüsten gegen die Kälte“
Was steht ins Haus?
Unser Mietshaus aus den 1980er Jahren bereitet uns immer wieder Sorgen wegen der Schimmel- und Feuchteproblematik, die die Mieter teilweise anmahnen. An einigen Außenwänden haben wir partiell Innendämmung angebracht und damit gute Erfolge erreicht. Nun überlegen wir, ob es nicht einfacher wäre, alle Wohnungen – nicht nur an den problematischen Stellen – von innen zu dämmen. Dann bräuchten wir nicht überall aufwändig mit einem Gerüst von außen Dämmung anzubringen. Ist das so möglich und sinnvoll? Was ist denn grundsätzlich von einer Innendämmung zu halten?
Was steht im Gesetz?
Mit einer Innendämmung können häufig einzelne Wohnungsbereiche, wie eine Außenwand oder eine Ecke wärmetechnisch ertüchtigt werden. Grundsätzlich sind jedoch die bauphysikalischen Auswirkungen auf das gesamte Gebäude zu beachten. Der Temperaturabfall zwischen innen und außen (im Winter bis 30K) findet beim ungedämmten Altbau über die gesamte Außenwanddicke statt. Wird eine Innendämmung eingesetzt, fällt die Temperaturdifferenz von 30 K fast nur innerhalb der Innendämmung ab. In der Folge sinkt die Temperatur in der Außenwand stark ab und kann hinter der Dämmung auf unter 0 °C fallen. Damit verlagern sich die kalten Zonen der Außenwandhülle weiter nach innen, was z.B. bei der Einbindung von auskragenden Balkonen oder der Geschossdecken problematisch sein kann. Ehemals schadenfreie Bereiche fangen dann an zu schimmeln. Hier wäre also eine umfassende Gebäudebetrachtung erforderlich. Grundsätzlich -und bauphysikalisch richtig- ist es, die Dämmung dort anzubringen, von wo es kalt wird: daher ist eine Dämmung außen am Gebäude am wirksamsten. Sie kann z.B. als vorgesetztes Dämmsystem alle Bauteile umschließen und packt so alles warm ein. Nicht zu unterschätzen sind bei einer Innendämmung die Folgen für die unter Putz liegenden Installationen, wie Elektro- und Heizung/ Sanitär: Diese müssen nun neu auf der Innendämmung verlegt und montiert werden zudem geht Wohnfläche, d.h. zu vermietender Raum verloren.
Und wie stehen Sie dazu?
Im normalen Gebäudebestand sind Innendämmungen für partielle Sanierungen (Laibungen beim Fenstertausch und Innenwandecken) sinnvoll und wirksam. Da sich die Außenwand hinter und neben der Dämmung abkühlt, muss immer bis über die Ecke gedämmt werden (Flankendämmung). Ggf. sind bauphysikalische Untersuchungen vorzunehmen, damit es nun nicht an anderen Stellen schimmelt. Ist eine Außendämmung (z.B. Wärmedämmverbundsystem) möglich, ist dieses vorzuziehen, insbesondere, wenn das gesamte Gebäude gedämmt werden soll. Mit einen umfassenden Dämmung greifen die Forderungen der ENEV (Energieeinsparverordnung). Außerdem ist ein Lüftungskonzept zu erstellen. „Nur eben mal hier dämmen“, wenn es schimmelt, reicht nicht aus, es sind nicht nur die Symptome zu kurieren, sondern die ganze Hülle muss betrachtet werden!
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