Erschienen im Juli 2023 im Tagesspiegel.
Was steht ins Haus?
Unsere Wohnung ist fast fertig gestellt, es gab eine Vorbegehung mit dem Bauträger vor der eigentlichen Übergabe. Hier wurden einige Mängelpunkte aufgenommen, die bis zur endgültigen Fertigstellung abgearbeitet werden sollen. Dazu gehören auch zahlreiche Hohlstellen im Parkett. Zuerst beim Begehen und dann beim systematischen Abklopfen der Flächen war deutlich festzustellen, dass es eine Vielzahl von Hohlstellen gibt, nahezu überall verteilt. Der Bauerleiter hat dies nicht bestritten, wies aber darauf hin, dass es normal sei und keinen Mangel bedeute.
Was steht im Gesetz?
Beläge sind vollflächig zu verkleben, dies ist Grundlage der Verlegung aller Fußböden. Für Parkett gibt es keine Ausnahmen. Dennoch gibt es gerade bei diesen Holzbelägen häufig Diskussionen über die Bedeutung „vollflächig verklebt“. Es kursieren-auch in der Fachpresse – Werte von 50 oder 60% Verklebung, diese würden genügen. Tatsächlich liegen einer nicht vollflächigen Benetzung handwerkliche Ursachen zugrunde: zu geringe Zahntiefe des Spachtels, zu große Unebenheiten des Untergrunds oder zu spätes Einlegen des Parketts sind die Hauptursachen. Durch Zahnung des Spachtels wird der Kleber aufgetragen. Eine größere Zahnungstiefe ist erforderlich, wenn der Untergrund (der Estrich) uneben ist – dann muss der Kleber entsprechend dick aufgetragen werden. Durch das Kratzen auf dem Estrich verschleißt die Zahnung–die Auftragsmenge ist zu gering. Für Unebenheiten im Bauwesen gilt DIN 18202, die zwischen strengeren Anforderungen für den Ausbau gegenüber dem Rohbau unterscheidet. Beim Boden gelten gleiche Werte für den Estrich und das fertige Parkett. Baupraktisch ist der Estrich jedoch unebener als der fertige Fußboden. Dann muss eine Ausgleichsschicht aufgebracht werden. Diese ist teuer und niemand will sie bezahlen. Eigentlich ist es eine Leistung des Estrichlegers. So wird das Parkett mit langen Stäben auf den unebenen Untergrund mit einer zu geringen Zahnung verlegt – die Hohllagen sind vorprogrammiert.
Und wie stehen Sie dazu?
Eine 100%ige Verklebung ist nicht zu erreichen und auch nicht erforderlich. Es ist ohnehin zu erwarten, dass sich im Laufe des Zeit Hohlstellen bilden. Übergänge an Estrichfugen (im Raum oder unter den Türen) werden oft mit Klebebändern überspannt, die beim Begehen hohl klingen. Die sonstigen Hohlstellen sollten weder konzentriert, noch in Bereichen liegen, die ständige begangen werden – sonst wird sich das Parkett lösen und es kann „wandern“. Markieren Sie die Hohlstellen mit Kreide auf dem Parkett und bitten Sie die Bauleitung und den Handwerker dazu. Dann haben Sie einen guten Überblick über die Lage und Größen der Hohllagen. So können Sie abzuschätzen, ob ein punktuelles Unterspritzen möglich ist oder das Parkett insgesamt zu erneuern ist: Vor der Abnahme können Sie Ihre Rechte noch durchsetzen!
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