Erschienen am 12. Januar 2019 im Tagesspiegel
Was steht ins Haus?
Bei der Vorabnahme unserer Wohnung sind uns einige senkrechte Fugen, mitten in den Wänden, aufgefallen. Nach Auskunft des Bauleiters ist das Übergang von massiven zu Trockenbauwänden. Dieser Stoß darf nicht überputzt oder übertapeziert werden. Der Stoß wird allgemein so als Fuge ausgebildet und ggf. mit Silikon verschlossen, wurde uns erklärt. In unseren Plänen ist dies nicht zu erkennen. Es sieht unregelmäßig aus, die einzige lange Wand im Wohnzimmer hat zum Rand hin diese deutlich sichtbare Fuge. Müssen wir dies hinnehmen, kann man das nicht wegspachteln?
Was steht im Gesetz?
Diese Fugen sind seit längerem ein Ärgernis, auf das von Planern und Bauausführung zu wenig Aufmerksamkeit gelegt wird. Heute wird der Geschossbau als Skelett massiv mit Beton und tragendem Mauerwerk errichtet, die Zwischenwände bestehen aus Trockenbau. Das hat Vorteile, Trockenbau geht schnell und muss nicht geputzt werden. Dadurch wird weniger Wasser in das Gebäude eingetragen, der Bau trocknet schneller aus. Tatsächlich dürfen diese beiden Wandbauarten nicht so einfach aneinander gestoßen werden, sonst zeigen sich dort Risse. Die ausgebildete Fuge nimmt diesen Riss insofern vorweg. So wird klar, dass diese Fugen nicht geplant werden, sondern sich aus der Konstruktionsstatik ergeben: Welche Wände müssen zur Gebäudeaussteifung massiv gebaut werden, welche können später als Trockenbau dazwischen gesetzt werden? So ergeben sich erst im Laufe des Ausbaus solche Stöße, die dann –theoretisch richtig – als Bewegungsfugen auszubilden sind. Daher sind diese Fugen auch nicht in den Plänen zum Kaufvertrag oder in den Architektenplänen enthalten: Manch ein Bauleiter ist selbst überrascht, „wie es dann geworden ist“. Natürlich gibt es bauliche Lösungen, die bei dieser Bauweise auf diese sichtbaren Fugen verzichten: die oberste Lage der Gipsplatten wird über die massive Wand gezogen – diese stellt dann den Innenputz – als Trockenputz dar. Das kostet weder viel Geld, noch ist dies technisch kritisch zu sehen.
Und wie stehen Sie dazu?
Das ist nicht in Ordnung und sollte so nicht hingenommen werden! Es ist eine Nachlässigkeit des Bauträgers zu Lasten der Erwerber. Tatsächlich müssen Fugen im Baubereich geplant werden, da sie technisch notwendig sind. Der Erwerber kann daher erwarten, dass diese in seinen Grundrissen eingezeichnet sind – dann sind sie keine Überraschung für ihn. Diese ungleichmäßige Unterteilung der oft nur wenigen freien Wandflächen durch solche auffälligen Fugen, teilweise knapp neben den Lichtschaltern, ist optisch störend, auffällig und nicht hinzunehmen. Soll doch nach Planung des Kaufvertrags gebaut werden! Die Ausrede, es ginge technisch nicht, da Fugen bautechnisch erforderlich sind, greift zu nicht: Bei einer rechtzeitigen Berücksichtigung in der Planungsphase können diese unschönen Fugen vermieden werden.
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