Erschienen im September im Tagesspiegel.
Was steht ins Haus?
Vor etwa ½ Jahr wurde in ca. 500 m Entfernung von unserem Haus begonnen, eine Schule zu bauen, ohne Keller, aber mit viel Erdarbeiten. Als die großen Bagger über das Gelände fuhren, spürten wir die Erschütterungen deutlich. In unserem vor ca. 5 Jahren gebauten Haus haben wir in den letzten Wochen Risse im Mauerwerk und in der Verkleidung im Dach entdeckt. Wir gehen davon aus, dass es hier einen Zusammenhang zu den Bauarbeiten gibt. Hätte die Gemeinde nicht unser Haus vorher anschauen müssen? Wie können wir nun vorgehen, um die Schäden saniert zu bekommen?
Was steht im Gesetz?
Grundsätzlich hat ein Bauherr nach BGB § 909 (Grundstücks)Vertiefung darauf zu achten, dass aus der eigenen Baumaßnahme keine Schäden an Nachbargebäuden entstehen. Dies kann geschehen, wenn eine Baugrube zu nahe an einem Bestandsgebäude ausgehoben wird, so dass Verformungen der Erde zu Rissen o.ä. führen. Insofern sind solche Baumaßnahmen so auszuführen, dass diese Schäden nicht entstehen. Der Begriff dazu sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik (aaRdT), die z.B. in Normen fest gelegt sind. Daraus kann man z.B. entnehmen, welche Verbauarten oder Abböschungen technisch unbedenklich sind. In DIN 4123 – Ausschachtungen und Unterfangungen werden Bauverfahren beschrieben, aber auch darauf hingewiesen, dass Einflüsse auf Nachbargebäude nicht völlig auszuschließen sind – auch nicht bei sorgfältiger Planung und Ausführung. So werden insbesondere Setzungen bis 5 mm als unvermeidbar beschrieben. Dies kann zu Rissen in den Nachbargebäuden führen – ohne dass ein Verstoß gegen die aaRdT vorliegt. Wird also in der Nachbarschaft gebaut, ist es nicht immer ausgeschlossen, dass man neben Lärm und Staub auch kleine Risse im Gebäude bekommt. Die Bauplanung geht allgemein davon aus, dass Erschütterungen durch Erdarbeiten bis ca. 30 m im Umkreis Schäden erzeugen können. In diesen Bereichen werden daher vorsorgliche Beweissicherungen durchgeführt, d.h. der Zustand vor und nach den Bauarbeiten wird verglichen.
Und wie stehen Sie dazu?
Wurde keine Beweissicherung vor den Baumaßnahmen durchgeführt, ist also der Zustand des Gebäudes vorher nicht bekannt, ist eine spätere Schadenszuordnung schwierig. Aus technischer Sicht ist ein Zusammenhang häufig ableitbar, rechtlich werden dagegen regelmäßig Zweifel vorgebracht: „Kann es auch eine andere Ursache geben? Es ist also der Nachbar aufgerufen, selbst den Beweis anzutreten, dass die Schäden durch die Bauarbeiten verursacht wurden. In Ihrem Fall ist der Schulbau jedoch deutlich weiter als 30 m entfernt, es ist unwahrscheinlich, dass hier ein Zusammenhang besteht, jedenfalls wäre ein Nachweis sehr schwer zu erbringen. Lassen Sie Ihre Schäden begutachten, vielleicht sind es Risse aus der Erstellungs/ Austrocknungsphase, die ggf. noch in die 5-jährige Gewährleistung Ihres Hauses fallen.
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