erschienen im Mai 2019 im Tagesspiegel
Was steht ins Haus?
Wir bauen derzeit unser Einfamilienhaus mit einer Hausbaufirma, die alles übernommen hat, nur die Außenanlagen machen wir selbst. Bei der Abstimmung mit der Gartenbaufirma, die Wege und den Streifen um das Haus anlegt, kommen wir nun in Schwierigkeiten, weil die Höhen der Lichtschächte und der Garagenzufahrt offenbar nicht passen. Die Hausbaufirma verweist uns auf den unterschriebenen Bauantrag, dort seien alle Maße festgelegt, das ließe sich jetzt nicht mehr ändern. Da aber wir die Außenanlagen übernehmen, müssten wir das doch selbst bestimmen können?
Was steht im Gesetz?
Eine Hausbauplanung umfasst ganz am Anfang zunächst einige wesentliche Dinge und Abstimmungen. Dazu gehören die Außenmaße des Hauses und deren höhenmäßige Festlegung: wollen Sie über eine oder drei Stufen ins Haus gehen? Wenn das Gelände nach einer Seite abfällt, muss festgelegt werden, wo welche Mindesthöhen einzuhalten sind. An Zugängen und Terrassen gibt es zudem sogar die Vorschrift, dass eine 15 cm hohe Stufe einzuplanen ist. Und zum Schluss ist ggf. auch die Giebelhöhe baurechtlich relevant. Die Höhen werden im Lageplan eingetragen, der Vermesser berechnet daraus die Abstandsflächen, so dass das Gebäude alleine auf Ihrem Grundstück stehen darf. Die Höhenanbindung an die Straße, die Nachbarn und ggf. zu berücksichtigendes Gefälle „weg vom Haus“ sollten in diesem Stadium ebenso Eingang in die Planung gefunden haben. Die Baufirma setzt diese Höhen mit der Lage der Abdichtung, des Sockels und den Austritten um. Ebenso werden hiermit die Anschlüsse der Leitungen aus der Straße festgelegt, z.B. das Abwasser, das mit einem Gefälle zur Straße verlegt werden muss. Damit müssen sich die Außenanlagen nach der Gebäudeplanung richten. Andernfalls endet der Sockel zu hoch über dem Gelände oder die Abdichtung ist nicht ausreichend hoch an der Fassade gezogen. Diese Festlegungen sind unmittelbar mit der Baueingabe und damit mit der amtlichen Genehmigung verbunden. Eine Änderung ist danach nicht mehr möglich.
Und wie stehen Sie dazu?
Nicht immer werden alle Planungen von allen Beteiligten kritiklos akzeptiert. Es handelt sich i.d.R. immer um Kompromisse: Kann ich nicht schwellenlos auf die Terrasse gehen; warum gibt es einen Höhenversatz zwischen Garageneinfahrt und dem Weg zum Haus; das Grundstück fällt von der Straße ab, das Gefälle soll aber „weg vom Haus“ gehen? Der Bauantrag war Ihr Planungskompromiss, d.h. die Festlegung der Lichtschachthöhen stellt dort die Geländeoberkante dar, für die Garagenzufahrt zum Weg gibt es ggf. eine Rasenkanten- oder Wegbegrenzung, die die unterschiedlichen Höhen aufnehmen muss. Fragen Sie bei der Hausbaufirma nochmals nach, wie die grobe Freianlagenplanung aussah, ändern können Sie nun nichts mehr. Fragen Sie ggf. selbst einen Außenanlagenplaner und setzen Sie die seinerzeitigen Ideen klug um!
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