Erschienen im Tagesspiegel im August 2019
Was steht ins Haus?
Unser freies Nachbargrundstück soll bebaut werden, dies haben wir zufällig erfahren und sind wegen etwaiger Schäden besorgt, die bei uns entstehen können. Das Nachbargebäude bekommt eine Tiefgarage, die tief gegründet ist und es wird unmittelbar bei uns angebaut. Im Vorfeld muss doch eine so genannte Beweissicherung durch den Nachbarn bei uns durchgeführt werden? Können wir das mit beeinflussen, was ist zu tun, wenn sich Schäden zeigen, er muss die doch dann sanieren? Muss der Nachbar uns nicht im Vorfeld fragen, ob er bei uns an die Giebelwand bauen darf?
Was steht im Gesetz?
Kann der Nachbar sein Bauvorhaben alleine auf seinem Grundstück errichten, muss er Sie weder davon in Kenntnis setzen, noch sich mit Ihnen abstimmen. Grundsätzlich darf der Nachbar von seinem Grundstück aus bei Ihnen anbauen, er darf sogar unter Ihren Fundamenten bauen! Die Neubauten sind -z.B. durch Tiefgaragen- tiefer als die benachbarten Altbauten gegründet. Heute muss heute nicht auf die Grundwasserebene geachtet werden, da mit den modernen Bauverfahren „im Wasser“ gebaut werden kann. Er braucht auch dafür keine Genehmigung von Ihnen – er kann einfach anfangen zu bauen. Auch liegt eine Beweissicherung – die Frage, welche Schäden im Zuge der Bauarbeiten bei Ihnen entstehen – mehr in Ihrem Interesse, als seinem. Ihn würde allenfalls interessieren, für welche Vorschäden er nicht verantwortlich ist! Der Nachweis, welche Risse und Putzabplatzungen an Ihrem Gebäude seinen Bauarbeiten zuzuordnen sind, obliegt letztlich Ihnen. Auch wenn aus technischer Sicht Zusammenhänge zwischen bestimmten Rissarten und dem Zeitpunkt der Nachbarbebauung zu erklären sind, ist die juristische Sicht nicht eindeutig. Der rechtssichere Nachweis dieser Zusammenhänge kann daher nur über eine Beweissicherung vor und nach den Bauarbeiten erfolgen. Weiterhin ist zu beachten, dass auch bei Einhaltung aller Fachregeln des Bauens, sich Verformungen im Untergrund ergeben, die sich dann in Ihrem Haus als Schäden abzeichnen können.
Und wie stehen Sie dazu?
Fragen Sie Ihren Nachbarn, was und welche Vorbereitungen er plant und wie er das Bauvorhaben umsetzen will. Fragen Sie nach möglichen Unterfangungen Ihrer Fundamente und welche Bewegungen im Untergrund zu erwarten sind. Sprechen Sie die Beweissicherung an, bevor die Erdarbeiten beginnen! Sollte er nicht tätig werden wollen, müssen Sie dies in eigener Regie vornehmen: Beauftragen Sie einen unabhängigen Sachverständigen zur Beweissicherung, laden Sie den Nachbarn zu den Besichtigungen ein und geben Sie ihm die Gutachten. So kann er sich später nicht herausreden, er wisse davon nichts. Versuchen Sie im Vorfeld eine Einigung über mögliche Schäden, die auftreten können, zu erreichen. Im Idealfall kommen Sie zu einer nachbarschaftlichen Vereinbarung, in der gegenseitige Wünsche festgeschrieben werden.
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