Die Türschwelle vom Bad zum Flur..
Erschienen am 19.06.2020 im Tagesspiegel.
Was steht ins Haus?
In der vor einigen Jahren gekauften Eigentumswohnung, die meine Tochter bewohnt, ist im Bad eine bodengleiche, geflieste Dusche eingebaut. Der Duschboden liegt im Gefälle, eine Glaseinfassung trennt die Dusche ab. Dennoch läuft wohl ab und an Wasser aus der Dusche. Nun haben wir seit einiger Zeit einen Feuchterand und leicht aufgequollenes Parkett am Übergang Bad zum Flur. Offenbar ist hier Duschwasser aus dem Bad gelaufen und beginnt, das Parkett zu schädigen. Hier liegt doch ein Metallwinkel, der den Wasserübertritt verhindern soll? Was kann ich tun?
Was steht im Gesetz?
Die Innen-Abdichtungen in den Bädern funktionieren anders als z.B. auf dem Dach oder den Balkonen. Es sind zumeist aufgestrichene dünne Beschichtungen, die wasserdicht sind. Auf diese Verbundabdichtung werden die Fliesen unmittelbar geklebt. So sind sie geschützt, Wasser kann darauf aber nicht fließen, da die Fliesen ohne Hohlräume verklebt werden. Insofern wird diese Abdichtungsebene – im Gegensatz zu anderen Abdichtungen – auch nicht entwässert. Dennoch ist es unterhalb der Fliesen feucht. Diese Feuchtigkeit breitet sich aus und kann – insbesondere, wenn die Dusche nahe an der Zugangstür liegt – dort das empfindliche Parkett durchfeuchten. Daher muss die Verbundabdichtung sorgfältig und dicht an den Abschlusswinkel zum Parkett und um die Türzarge angeschlossen werden – es ist eine Wanne auszubilden, in der Wasser stehen kann. Seit April 2017 regelt eine neue Norm – DIN 18534/1, dass zudem die Fußbodenebene des Bades um 1 cm gegenüber dem Flur abzusenken ist: Die schlechten Erfahrungen haben dazu geführt, dass hier eine noch größere Vorsicht gegen den Wasseraustrag aus dem Bad geboten ist. Bautechnisch ist dies nicht einfach auszuführen und muss zuvor geplant werden: Der Estrich ist gegenüber der übrigen Wohnung abzusenken. Damit ergibt sich eine Stolperkante, oder die letzte Fliese wird schräg gestellt. Für die Handwerker ist es eine Herausforderung und nicht jeder weiß dies – bedauerlicherweise.
Und wie stehen Sie dazu?
Fußböden in Bädern müssen so abgedichtet werden, dass dort auch geplantscht werden darf. Dennoch gibt es im häuslichen Bad keine Pflicht, einen Ablauf oder ein Gefälle einzubauen. Stehendes Wasser ist aufzunehmen. Ist am Übergang zum Flur die Abdichtung nicht sorgfältig ausgeführt, kann es zu den beobachteten Schäden führen. In wieweit auch eine Absenkung des Fußbodens hätte ausgeführt werden müssen, sollten Sie prüfen, wenngleich dies nicht mehr zu ändern ist. Zur Sanierung müssen die Fliesen zum Flur herausgenommen werden, das Parkett ist ggf. zu erneuern. Die Überarbeitung der Verbundabdichtung erfordert Geschick, da sie mit dem Herausnehmen der Fliesen zerstört werden kann. Hinweis: Bei der Abdichtung handelt es sich um Gemeinschaftseigentum, die Verwaltung ist so zuständig und muss tätig werden.
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