Erschienen im Juli 2023 im Tagesspiegel.
Was steht ins Haus?
Wir planen unser Einfamilienhaus, mit der Maßgabe, dass wir dort wohnen bleiben, wenn wir bewegungsmäßig eingeschränkt sein sollten. Dennoch wollen wir heute auf einen Keller nicht verzichten und benötigen auch den Platz im OG – leider ist auf dem Grundstück eine nur erdgeschossige Villenbebauung nicht möglich. Sollen wir eine künftige Raumaufteilung (Schlafen im EG) schon jetzt berücksichtigen, oder eine altersgerechte Erschließung der Etagen planen? Einen Treppenlift wollen wir nicht, ein Aufzug ist übertrieben und kommt kostenmäßig nicht infrage.
Was steht im Gesetz?
Ein solches Haus bleibt heute über Generationen im Familienbesitz – dies sollte in der Planung berücksichtigt werden. Das Haus muss ggf. erst schrumpfen und dann wieder wachsen können, wenn die nächste Generation mit Kindern einzieht. Dann werden Bäder in Bereichen benötigt, denen vielleicht zuvor ein Schlafzimmer war – Wasser und insbesondere Abwasser liegen dort nicht an. Das erfordert eine vorausschauende Planung: Anordnung von zusätzlichen Schächten, Vermeidung von Schwellen und Stufen, flexible Gestaltung der Raumaufteilung. Dies bedeutet ebenso die Heizungsanlage und die Elektroverteilung so zu planen, dass später geänderte Nutzungen nicht erst nach einem Rückbau dieser Installationen möglich sind: Heizungssysteme müssen in kleinen Flächen regulierbar sein, die Elektroverteilung muss eher üppig ausgestattet sein. Eine stufenfreie Erschließung aller Etagen ist eine Grundvoraussetzung für das Gelingen dieser Generationen – Planung. Warum keinen Aufzug vorplanen? Eine Nische im Haus, die zunächst als großzügig bemessenen Garderobenaussparung genutzt wird, kann später als Aufzugsschacht dienen – in einen dreiseitigen Schacht kann bei Bedarf ein Glasaufzug gesetzt werden. Ggf. ist es auch sinnvoll das Treppenauge so groß zu konzipieren, dass hier später ein Aufzug hinein passt. Für genau diese Anwendungsbereiche gibt es heute Lifte, die ohne große Technik eingebaut werden können: Lift statt Aufzug.
Und wie stehen Sie dazu?
Das für Generationen geplante Haus erfordert. Gerade bei zu erschließenden Etagen, eine frühzeitige Überlegung, wie hier vorgegangen werden kann. Liftsysteme mit geringen Fahr-Geschwindigkeiten benötigen weder aufwendige Maschinenräume, noch Aufzugsunterfahrten. Damit können diese Anlagen problemlos nachinstalliert werden – sie benötigen nur entsprechenden Platz als Nische oder Treppenauge und einen Stromanschluss. Hier ersetzt die so genannte Maschinenverordnung die Aufzugsverordnung. Eine geringe Geschwindigkeit bedeutet geringere Gefahren, damit sind diese Lifte technisch einfacher und erfordern keine aufwendigen und teure Wartungen. Frühzeitige Überlegungen in diese Richtung ersparen später eine Lösungen 2. Wahl, wie einen Treppenlift, der keine vollwertige Erschließung der Geschosse darstellt.
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