Erschienen im am 20.05.2017 im Tagesspiegel
Was steht ins Haus?
Wir haben ein Problem mit unserer fast fertigen Eigentumswohnung, das sich wohl nicht lösen lässt: Die Austrittshöhen auf die Dachterrasse sind von innen und nach außen sehr hoch, fast 20 cm innen und etwa 10 cm nach außen. Das sind ja die reinsten Stolperstellen! Aus den Plänen war das nicht zu erkennen. Uns wurde gesagt, dies sei normal und entspräche der Vorschrift. Unten im Haus könne man die Stufen verringern, aber die oberste Terrasse wäre nur so ausführbar. Wir möchten gerne einen möglichst stufenfreien Ausgang haben, zumal wir auch älter werden.
Was steht im Gesetz?
Die so genannten Aufkantungshöhen vom Gebäude auf die Terrasse oder den Balkon sind erforderlich, um die Abdichtung der außen liegenden Bauteile als Wanne auszubilden. Das Niederschlagswasser darf nicht in die Wohnung fließen, ebenso muss verhindert werden, dass der Wind den Regen über die Austrittsschwelle treibt. Im Winter können sich zudem Schneeverwehungen, gerade auf den obersten Terrassen vor den Austritten bilden. Um dies zu verhindern, gibt es klare Vorschriften: 15 cm Aufkantungshöhe ohne eine Rinne vor der Tür, 5 cm mit Rinne. Immer gemessen ab Oberkante Bodenbelag, also nicht ab der Ebene, in der das Wasser unter dem Holzbelag abgeführt wird. Sind diese 5 cm immer noch störend, müssen besondere Bodenschwellen eingebaut werden. Die hohe innere Schwelle gibt es nur bei den zurück springenden Terrassen der obersten Staffelgeschosse, da außen -im Gegensatz zu den Balkonen- eine ca. 20 cm dicke Dämmung aufgelegt werden muss. Natürlich weiß man dies vorher und es könnte anders geplant werden. Solche Details gehen aus den Verkaufszeichnungen nicht hervor, auch wird sich der Bauträger hüten, dies in der Baubeschreibung darzulegen. Anders ist es, wenn die Wohnung als barrierefrei ausgewiesen ist, dann ist bei 2cm Schwellenhöhe Schluss. Zu beachten ist, dass es sich hier um eine Eigenschaft des Gemeinschaftseigentums handelt (Abdichtung), die Vorschriften also nicht individuell zu umgehen sind.
Und wie stehen Sie dazu?
Stufen am Austritt sind nur in der Planungsphase vermeidbar. Wenn hier keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde, haben Sie keine Chance auf Änderung. Innenseitig können Sie allenfalls eine erste kleine Stufen selbst bauen. Um einen stufenfreien Zugang zur Terrasse zu erreichen, müssen -bereits in der frühen Bauphase- spezielle Türschwellenprofile eingebaut werden, die mit der Abdichtung abgestimmt sind. Im Außenbereich sollten Sie den Bodenbelag nicht aufdoppeln, um etwa einen stufenfreien Austritt zu erreichen. Die Abdichtungskonstruktion richtet sich nach der Oberkante des Belags. Sie ist zudem Gegenstand des Gemeinschaftseigentums, in das dürfen Sie nicht eingreifen! Es könnte zu einem Wassereintritt durch das Türprofil kommen, für den Sie dann zur Verantwortung gezogen werden können.
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