Erschienen im Januar 2022 im Tagesspiegel.
Was steht ins Haus?
Die Terrassen unserer Wohnanlage aus 2019 sind mit gemauerten Brüstungen eingefasst, mit Blechen und im Staffelbeschoss mit Natursteinplatten abgedeckt. Seit einiger Zeit laufen Wasserspuren an den gestoßenen Steinplatten ab und verschmutzen die Fassade. Ein befreundeter Architekt meinte, hier fehle wohl die Abdichtung unter den Platten, Wasser läuft so durch die Fugen und kann schlimmstenfalls in die Fassadendämmung dringen. Wir sind unsicher, wurde hier falsch gebaut, haben wir noch Gewährleistung? Hat der Architekt Recht, wie sollen wir uns verhalten?
Was steht im Gesetz?
So wird gern gebaut: edle Materialien, die schön aussehen. Ob dies bautechnisch sinnvoll ist, bleibt leider oft unberücksichtigt. Abdeckungen von Brüstungen, Mauern oder Flachdachrändern werden wie das Dach selbst, von Regen und Frost beansprucht. Das Dach wird da mit einer 2- lagigen Bitumenbahn abgedichtet, fast 1 cm dick! Der Niederschlag, der auf die mit Blechen oder „schönen“ Platten abgedeckten Brüstungen fällt, ist nicht „ungefährlicher“, auch kriecht hier der Frost zwischen die Platten! Werden Stein- oder Betonplatten gestoßen, dringt der Niederschlag durch die Stöße. Es helfen weder Zement- noch elastische Fugen. Diese sind nicht dicht, lösen sich nach dem ersten Winter – und sind keine genormten Abdichtungsmaterialien, weil sie nicht dauerhaft sind. Diese Abdeckungen haben keine funktionale Bedeutung und schützen das Bauwerk nicht – sie sind keine Abdichtung! Diese muss unterhalb dieser Ebene geplant und eingebaut werden. Die Qualitäten sind allerdings geringer, da nicht die Wohnräume, sondern z.B. bei Balkonbrüstungen (nur) die Fassade geschützt werden muss. Freistehende Mauern benötigen ggf. keinen Schutz von oben – dann nimmt man Verschmutzung und nach Jahren Veralgungen in Kauf. Für Blechabdeckungen gilt Gleiches: Das Blech ist wasserdicht, nicht aber die notwendigen Stöße bei langen Abdeckungen. Die Temperaturdehnung verlangt bewegliche Stöße – die kaum wasserdicht ausführbar sind.
Und wie stehen Sie dazu?
Sie sollten nun tätig werden. Die Konstruktion unter den Abdeckungen zu sehen, ist so einfach nicht. Sprechen Sie mit Ihrem Architekten, er wird in der Lage sein, unter die Abdeckung zu schauen und die Ausführungsart zu verstehen. Nach Ihren Schilderungen zum Schadensbild ist davon auszugehen, dass hier nachgebessert werden muss. Im Rahmen der noch laufenden Gewährleistung muss die WEG (es ist hier Gemeinschaftseigentum) den Nachweis darlegen, dass mangelhaft gebaut wurden. Sie müssen also den Bereich öffnen und nachschauen, ob eine Abdichtung unter den Abdeckungen eingebaut wurde. Laden Sie dazu den Bauträger ein, damit er ebenso die Situation sieht und weiß, was auf ihn zukommt. Für die Blechabdeckungen können Sie sich Ausführungsdetails geben lassen und dann entscheiden, wie verfahren werden soll.
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