Grundlagen
Für Keller und Gründungsabdichtungen stellen Folien, Bitumenbahnen und die wasserundurchlässige Betonbauweise (WU) keine konkurrierenden Systeme dar. Oftmals ergeben sich Entscheidungen aus dem Bauablauf (Hofkellerdecke zwischen den Baukörpern) oder den Zugänglichkeiten (es wird gegen den Verbau betoniert) zugunsten der Betonbauweise.
Der Beton ist grundsätzlich dicht, das Arbeitsmodell von Beddoe/ Springenschmid aus 1999 (s. WU – RiLi, [1]) zeigt dies auf. Undichtigkeiten entstehen an Rissen und Fehlstellen, die konstruktions- und herstellungsbedingt nicht immer vermeidbar sind.
WU Konzept
Der Planer ist aufgefordert, auf der Grundlage der Nutzer-Anforderungen die Konstruktionsart festzulegen und damit den Bauherrn über die Grenzen dieser Bauweise und etwaige Risiken aufzuklären. Diese entstehen insbesondere aus der unvermeidbaren Rissbildung, die durch die 3 Entwurfsgrundsätze (EGS) der WU RiLi erläutert werden [1], nach denen konstruiert wird:
EGS a): Vermeiden von Trennrissen durch betontechnologische, konstruktions- und ausführungstechnische Maßnahmen
• Sollte es dennoch zu Rissen kommen, kann/ muss verpresst werden
EGS b): Begrenzung der Rissbreiten – Rissheilung bei kleinen Rissbreiten
• Sollte es dennoch zu Wasser führenden Rissen kommen, kann/ muss verpresst werden
EGS c): Trennrisse werden erlaubt, Wasserdichtigkeit wird durch Verpressen erreicht
Damit wird klar, dass in jedem Fall ein Verpressen von etwa auftretenden Rissen erforderlich werden kann. Heft 555 [2] führt dazu aus: „Es kann je nach Lage, Ort und Ursache des Wasserdurchtritts im Bauwerk erforderlich sein, eine abdichtende Injektion in mehreren Durchgängen durchzuführen bzw. nach einem angemessenen Zeitraum zu wiederholen.“ Dies bedingt eine Zugänglichkeit der wasserberührten Flächen.
Diese sich aus der WU – Bauweise ergebende Notwendigkeit muss planerisch berücksichtigt und dem Bauherrn aufgezeigt werden, um den Bauablauf / den Ausbau entsprechend zu steuern. Dennoch werden Sohle und Außenwandflächen durch einen Fußbodeneinbau oder TGA – Installationen nicht dauerhaft zugänglich bleiben.
WU – Ergänzung durch Frischbetonverbundfolie (FBV)
Steht das Bauwerk planmäßig im Wasser, werden sich Risse durch Wasserführung bald abzeichnen – vermutlich bereits vor dem Ausbau, d.h. bevor Kellerwand- oder Bodenflächen nicht mehr zugänglich sind. Sehr häufig steht Grundwasser jedoch nicht unmittelbar an, die Abdichtung wird gegen Stauwasser benötigt oder der Wasserstand ist saisonal niedrig. Dann erfolgt der „Wassertest“ der weißen Wanne spät, oft zu einem unbekannten Zeitpunkt. Für den Bemessungsfall „EGS 2“, bei dem planmäßig auf eine Rissheilung gesetzt wird, muss es zu Wasserdurchtritten an den Rissen kommen – eine nicht zu akzeptierende Situation in der Nutzungsphase. Dann sind Bodenflächen ggf. belegt und Wandflächen durch TGA Installationen nicht mehr zugänglich.
Bei einem im Grundwasser stehenden Institutsbau sollte noch vor dem Abstellen der Wasserhaltung das 2. UG mit Sand verfüllt werden, um die Lagesicherung der TGA-Leerrohre zu gewährleisten. Das Abwarten auf eine etwaige Rissbildung und anschließende Rissheilung war bauablauftechnisch nicht möglich.
Ein Umschwenken von der weißen Wanne auf eine schwarze Abdichtung kam nicht in Frage. Um hier den geplanten Bauablauf nicht zu stören, wurden nur die Beton- Außenwände und die Sohle, die zu späteren etwa erforderlichen Verpressarbeiten nicht zugänglich sind, mit Frischbetonverbundfolie ergänzt.
Diese außenseitig in die Schalung gelegte Folie verklebt sich mit dem frischen Beton, ist nicht hinterläufig, hat eine hohe Elastizität und ist wasserdicht. Sie wird in Bahnen eingebaut und untereinander verklebt/ verschweißt.
Somit ist es auch nicht erforderlich, den gesamten Keller durch eine FBV zusätzlich zu sichern. Die innen für mögliche spätere Verpressarbeiten zugänglichen Bereiche (Tiefgaragen- Wände, flügelgeglättete Sohlen) benötigen keine FBV.
Risikoverminderung durch Kombinieren der Systeme
Die FBV ergänzt nicht die WU – Bauweise, sondern stellt eine zusätzliche Abdichtungs-Sicherheit dar. Tatsächlich dichtet sie ab, wenngleich sie weder in den Abdichtungsnormen, noch in der WU- Richtlinie erwähnt wird.
Die Wirksamkeit liegt in der vollflächigen Verklebung auf der durch Wasser beanspruchten Beton- Außenseiten und ihrer hohen Elastizität. Die fehlende Hinterläufigkeit wirkt wie eine gespachtelte Abdichtung: Eine Fehlstelle außen zeichnet sich innen an gleicher Stelle ab. So kann die FBV auf die Wandschalung genagelt werden; ein Nagelloch müsste genau über einem Riss liegen, nur dann käme es zu einer Undichtigkeit der Außenwandkonstruktion.
Das vollflächige „Einpacken“ des Kellers mit der FBV ist unnötig, durch die nur bereichsweise Ergänzung der weißen Wanne entfällt die Sorge, unzugängliche Außenwandflächen nicht verpressen zu können. Es bleibt eine Planungsaufgabe innerhalb des WU – Konzeptes, hier eine optimierte Lösung zu finden.
Manfred Puche, Berlin
_____________________________________________________________
Literatur:
[1] Deutscher Ausschuss für Stahlbeton: WU Richtlinie 2017
[2] Deutscher Ausschuss für Stahlbeton: Heft 555-Erläuterungen zur WU Richtlinie 2006
Comments are closed, but trackbacks and pingbacks are open.