Verklebung von Parkett – warum nicht hohlraumfrei?
Handwerkliche Leistungen nicht klein reden!
veröffentlicht auf IBR-online im November 2017
Grundlagen
Parkett ist heute der Bodenbelag, der heute nahezu überall eingebaut wird: Im Wohnungsbau jeden Standards, in Büros und großflächig im neuen Hamburger Konzertsaal. Parkett ist robust, kann durch Abschleifen „erneuert“ werden und ist in nahezu unbegrenzten Farben und Erscheinungsformen erhältlich.
An Bodenbeläge werden heute -in Zeiten lichtdurchfluteter großzügiger Räume- höchste optische Anforderungen gestellt: völlige Ebenheit, ein höchstes Maß an Gleichmäßigkeit und spiegelnd, ohne jede Verzerrung der Linien. Gleichzeitig sind diese Oberflächen hoch belastet: In Erdgeschosswohnungen mit direktem Zugang nach draußen, unmittelbar angrenzend an Bäder und im ohnehin hoch frequentierten gewerblichen Bereich. Müssen sich diese hohen Ansprüche nicht folgerichtig unmittelbar in den Anforderungen an die Verlegequalität widerspiegeln? Eine Mängelbeseitigung am Bodenbelag stellt i.d.R. einen grundlegenden Eingriff in die Bewohnbarkeit der Räume dar. Decken oder Wände zu überarbeiten, ist mit ein paar Handgriffen erledigt; Mängel am Bodenbelag können schnell zur Abnahmeverweigerung führen. Daher verwundert es, mit welcher Leichtigkeit über nicht vollständig verklebtes Parkett hinweg gegangen wird: „Völlig hohlraumfrei“ ist nicht möglich, „40 % Verklebung“ genügen, „“wenn die Parkettstäbe sich nicht verschieben“ … sind nicht nur die Aussagen auf der Baustelle, sondern Angaben in der Literatur, die immer dann heran gezogen werden, wenn Hohlstellen und Hohllagen bemängelt werden.
Technische Anforderungen
Die hohlraumfreie Verlegung des Parketts kann durch genügenden Kleberauftrag erreicht werden, allerdings müssen dazu Untergrund und Werkzeug aufeinander abgestimmt sein. Die Ebenheitsanforderungen der Zeile 3 aus DIN 18202 für die fertigen Bodenflächen sind die gleichen wie für die Oberseite des Estrichs. Der Estrich entspricht den Putzoberflächen (flächenfertig), die nur noch beschichtet werden. Bei Unebenheiten, die der Maler mit Farbe -natürlich- nicht ausgleichen kann, muss entweder der Putz nachgearbeitet werden oder der Maler spachtelt zusätzlich – gegen Entgelt.
Der Estrich muss also die Ebenheiten des fertigen Parketts aufweisen oder es ist entsprechend nachzuarbeiten. Dieses Zusammenspiel verläuft jedoch nicht so reibungslos. Die mögliche Folge -die Hohllagen- hat der Endkunde zur Abnahme zu akzeptieren. Es wird mit den Hinweisen aus der Fachliteratur argumentiert: „Hohllagen entstehen durch Ebenheitsabweichungen“ [4] und stellen keinen Mangel dar. „Bewegen sich die Stäbe bei Begehen gegen einander?“ Nein – dann ist es kein Mangel.
Dieser Argumentation fehlt die technische Grundlage. Hohllagen können bei „vollflächigem Klebstoffauftrag“ [1] vermieden werden. Wenn Unebenheiten des Untergrund es erfordern, müssen der Klebstoffauftrag und der Spachtel angepasst werden [3]. Alternativ ist ein Ausgleichsschicht auf den Estrich aufzubringen. Jedenfalls sind die Ursachen für die mangelhafte Verklebung klar und jedem bekannt: eine ungenügende Qualitätsüberwachung in der Ausführung. In der Praxis wird dies als unvermeidbare Ursache für Hohllagen angegeben – und im VOB-C- Kommentar goutiert.
Beispiele
Typische Parkettverlegungen zeigen die folgenden Bilder 1 und 2: zahlreiche Hohllagen und hohl klingende Bereiche, an denen sich -natürlich- keine Stäbe gegen einander verschieben. Wenn in einer 160m² Wohnung bis zu 30 Hohlstellen vorliegen, ist dem Bewohner nicht zu vermitteln, es liege kein Mangel vor.
Ursache
Eine Bauteilöffnung des gebeizten Parketts ergab -es war zu erwarten- eine mangelhafte Verklebung (Bild 3). Der abgenutzte bzw. falsche Zahnspachtel war nicht in der Lage, ausreichend Kleber aufzutragen, die offensichtliche Pause zwischen Kleberauftrag und Verlegen tat ein übriges.
Nur der Blick unter das Parkett hat die wirkliche Ursache aufgezeigt. Die schnell ausgesprochene Argumentation „ein paar Hohlstellen dürfen sein“ ist eben doch falsch. Es handelt sich um einen Ausführungsmangel, der nachgearbeitet werden muss.
Handwerkliche Leistungsfähigkeit nicht unterschätzen
Parkett, Kleber und die Untersuchungsmethoden, die der Handwerker vor dem Verlegen durchzuführen hat, sind auf einander abgestimmt und gewährleisten eine mangelfeie Leistung – wie in den anderen Ausbaubereichen üblich: Putze oder Fliesen mit Hohllagen sind nicht zu akzeptieren. Hier wird ohne Widerrede nachgebessert bzw. überwiegend kommt es gar nicht erst zu dieser Diskussion. Nicht zu tolerierende Unebenheiten des Estrichs hat der Parkettleger zu ermitteln und als Bedenken dem Auftraggeber anzuzeigen. Dies zu unterlassen und das mangelhafte – hohl klingende Ergebnis- dem Endkunden anzudienen, unterschätzt die handwerklichen Fähigkeiten. Weder muss der Parkettleger erforderliche Ausgleichsschichten bezahlen, noch ist er für Unregelmäßigkeiten des Estrichs verantwortlich, die die Verklebung gefährden. Hier muss das Vorgewerk bzw. der Auftraggeber die Schnittstelle für die mangelfreie Vorleistung sicher stellen. Dass ein Zahnspachtel gewählt wird, der ausreichend Kleberauftrag gewährleistet und während der Arbeiten keine Pause gemacht wird, versteht sich von selbst. Hier sollte die Qualitätssicherung im Sinne der Eigenüberwachung Ausreden entbehrlich machen, die insbesondere von denen benutzt werden können, die das Handwerk nicht verstehen!
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Literatur:
- VOB/C DIN 18356 – Parkettarbeiten
- Barth, J. u.a.: Kommentar zur DIN 18356 + 18367. SN Fachpresse 2011
- Remmert, K. u.a.: Fachbuch für Parkettleger. SN Verlag 2006
- Timm, H.: Estriche und Bodenbeläge. Vieweg 2009