Anforderungen und Wünsche der Bauherren bringen besondere Herausforderungen für die Planung und Ausführung mit sich
Große Räume, Licht durchflutete Wohnungen, dazu fugenlose Bodenbeläge, wie PU-Beschichtungen oder Fliesen mit Mindest-Abmessungen von einem Meter, sind heutige Wünsche, die von den Planern gerne aufgenommen werden. Häufig ohne an die weit reichenden Konsequenzen zu denken, werden diese Anforderungen an die Handwerker weiter gereicht. Verdrängt wird, dass Bauen eine Erstellung vor Ort bleibt. Auch industriell hergestellte Produkte werden erst auf der Baustelle montiert und dort endgültig verarbeitet: Dort entsteht das fertige Werk. Optische und qualitative Ansprüche dürfen diese Bauweise nicht außer Acht lassen.
Fliesen- und Plattenformate von 300 x 100 cm sind keine Seltenheit. Dazu kommen schmale Fugen und hochglänzende Oberflächen, in denen sich das Spiegelbild nicht werfen oder verzerren darf.
Toleranzvorgaben, die sich an Passungen von Mindestestrich- und Putzstärken orientieren, sind nicht ausreichend: Selbst erhöhte Werte der Ebenheitsabweichungen von 3 mm auf einen Meter sind optisch nicht hinnehmbar. Die Vorgaben zu Fugenbreiten der VOB/C orientieren sich an unvermeidbaren Maßabweichungen der Formate und werden daher als Mindestmaße angegeben: Bei 30 cm Kantenlänge sollen 10 mm nicht unterschritten werden! Die Praxis sieht anders aus: Fugenbreiten von 2 mm und keine Toleranz in der Verlegung.
Probleme der großen Formate
Die Verlegevorschriften, VOB/C und DIN 18517 regeln keine Formate deutlich über 30 cm Kantenlänge. Der Fugenanteil bei 15 x 15 cm und 4 mm Fugenbreite liegt bei 5,2%. Wenn der Fugenanteil durch die immer größeren Formate jedoch auf unter ca. 2,5% absinkt, wird die Austrocknung des Mörtels stark verzögert. Die Matrix des Klebers vernetzt sich nicht, die erforderlichen Haftzugfestigkeiten werden nicht erreicht. Zu frühes Begehen und Beanspruchen führen anschließend zum Abreißen des Klebers.
Schadensfall
Es wurden im Frühsommer Feinsteinplatten von 80 x 80 cm auf Zementestrich verlegt. Statt einer Ausgleichsspachtelung wurden die Platten im Mittelbett verlegt – optisch ansprechend mit 2 mm breiten Fugen (Bild 1). Nach dem ersten Einschalten der Fußbodenheizung Anfang September lösten sich einige Platten. Diese wurden wieder verlegt, satt im Mörtelbett – buttering-floating, d. h. beidseits mit Kleber eingestrichen.
Im Dezember, nach den ersten kalten Tagen und dem Hochfahren der Fußbodenheizung, lösten sich weitere Platten – nahezu alle, die bislang noch nicht wieder neu verlegt worden waren.
Bild 1: Feinsteinplatten 80 x 80 cm, Fugen 2 mm
Ursachen
Der Untergrund (Bilder 2, 3) zeigt die Problematik auf: Der Kleber war nahezu keinen Haftverbund mit der Plattenrückseite eingegangen. Dies ist gerade für einen Mittelbettmörtel ungewöhnlich, der ausreichend feucht angemacht wird.
Bild 2: Mittelbett 1 cm statt Ausgleichsmasse
Bild 3: Ungenügender Kleberauftrag, Kohäsionsbruch
Es konnte der Kleber unter der nahezu geschlossenen Fliesenfläche nicht austrocknen und so keinen zuverlässigen Haftverbund herstellen. Mit der ersten Belastung durch das Anheizen haben sich die Platten gelöst, die restlichen zu Beginn der eigentlichen Heizperiode.
Die Sanierung ist für den Fliesenleger bitter, da die Wohnung natürlich bewohnt ist. Der Austausch des Fußbodens – hier in der ganzen Wohnung – bedeutet einen Quasi-Umzug und einen Auszug ins Hotel.
Probleme der großen Formate unterschätzt
Die nach DIN 18202 zu vereinbarenden Toleranzen sind für großformatige Platten nicht ausreichend. Der Toleranzausgleich muss durch eine vollflächige Spachtelung erfolgen. Erst dann können die großen Formate im Dünnbett verlegt werden. Die vorgestellte Verlegung im Mittelbett – optisch nicht zu beanstanden – war technisch die falsche Wahl. Es wurde zu viel Feuchtigkeit unter die abgeschlossene Fliesenebene eingebracht, die nicht austrocknen kann. Eine zuvor eingebrachte Ausgleichsschicht ist abgetrocknet, wenn die Fliesen verlegt werden. Die Fachinformation „Großformatige keramische Fliesen und Platten“ des Fachverbands Fliesen und Naturstein, weist auf technisch notwendige Mindestfugenbreiten von 3 mm sowie den zusätzlichen Kleberauftrag auf den Plattenrückseiten ab 0,25 qm Größe hin. Ähnliche Hinweise geben auch die Hersteller der Kleber. Beim Untergrund Calciumsulfatestrich sind weitere Maßnahmen zur Vermeidung der Durchfeuchtung des Estrichs geboten. Das Überschusswasser aus dem Kleber darf nicht zum Festigkeitsverlust des Estrichs führen, wenn die Austrocknung nach außen praktisch unterbunden ist.
Weiterhin ist zu beachten, dass die Großformate erst deutlich später begangen werden dürfen, d. h. es gibt zu beachtende Konsequenzen hinsichtlich der heute geforderten kurzen Bauzeiten.
Literatur:
Fachverband Fliesen und Naturstein im ZDB: Fachinformation/03 vom 27.05.2010: Großformatige keramische Fliesen und Platten.
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