Erschienen im Tagesspiegel am 25.04.2020
Was steht ins Haus?
Im Bad unserer vermieteten Wohnung ist Duschwasser unter die Wanne gedrungen und hat den gesamten Bodenbelag im Bad durchfeuchtet. Noch ist nichts in die darunter liegende Wohnung gelangt. Ein hinzugezogener Architekt sagte, das Wasser sei durch die abgelöste Silikon-Randfuge unter die Duschwanne gelaufen. Offenbar wurde dies lange nicht bemerkt, so dass es nun zu diesem umfangreichen Schaden kam. Wie kann das passieren, die Wanne muss doch abgedichtet sein! Kann ich mich an die Verwaltung wenden oder muss ich das reparieren und die Kosten selbst tragen?
Was steht im Gesetz?
Hier handelt es sich um ein sehr unangenehmes Thema, das technisch leider nicht ausgereift ist. Bade- und Duschwannen werden gegen die geflieste Wand gestellt, an der i.d.R. Wasser beim Duschen herab läuft. Einen wasserdichten Übergang zwischen Wannenrand und den Fliesen herzustellen, ist technisch schwierig, da die Materialien sich kaum vertragen und zu unterschiedlichen Zeiten eingebaut werden. Die Acryl- oder Stahlwanne wird von einem anderen Handwerker als die Fliesen geliefert und eingebaut. Es gibt seit Jahrzehnten die Vorschrift, eine Abdichtung unter den Wannen einzubauen. Diese Ebene ist jedoch weder zugänglich, noch wird sie planmäßig entwässert. Es ist ein abgeschlossener Hohlraum unter der Bade- oder Duschwanne. Manchmal gibt es herausnehmbare Fliesen, die mit Silikonfugen eingefasst und einem Magneten am Wannenträger befestigt sind. An flachen Duschwannen findet man dies nicht. Die hier zugrunde liegende Idee ist schlicht, aber unzureichend: Der Wannenrand wird mit Silikon gegen die Fliesen „abgedichtet“, es dringt kein Wasser ein, also muss der Bereich unter der Wanne auch nicht zugänglich sein. Deshalb sind heute Revisionsklappen nicht mehr üblich. Erst die neueste Abdichtungsnorm DIN 18534 kennt seit 2017 die Forderung nach einer Abdichtung, (einem Wannendichtband) die den beschriebenen Schaden verhindert (soll!). Eine manchmal gefordert Entwässerung unter der Wanne ist unüblich.
Und wie stehen Sie dazu?
Ausführungsregeln – und Vorschriften zu Abdichtungen helfen nicht weiter, wenn ein Schaden eingetreten ist. Gehen Sie davon aus, dass die elastische Wannenrandfuge die einzige Abdichtung zur Wand darstellt. Ist diese gerissen oder löst sich von den Flanken, droht Duschwasser unter die Wanne zu laufen und erheblichen Schaden anzurichten. Gibt es eine Rewi-Klappe, kann ein größerer Schaden möglicherweise frühzeitig vermieden werden. In Ihrem Fall ist der Schaden am Sondereigentum eingetreten: Für den Fliesenbelag, der sich abgelöst hat, ist der Eigentümer verantwortlich. Auch eine etwaige Zuordnung der Dichtfuge (als Abdichtung) zum Gemeinschaftseigentum würde nichts an der Regulierung durch den Eigentümer selbst ändern. Sanieren Sie den Schaden nun richtig, so dass bei Ihnen dies nicht wieder passiert!
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