erschienen Im Tagesspiegel Februar 2020
Was steht ins Haus?
An unserem Einfamilienhaus, ca. aus den 1930er Jahren, haben wird kurz nach dem Kauf 2009 gartenseitig einen Anbau mit Terrasse errichten lassen, der auch an den Altbau- Keller anschließt. Der Anbau wurde abgedichtet, den Keller-Raum haben wir mit Parkett ausgelegt. Seit einigen Jahre riecht es dort muffig, der Boden hebt sich am Übergang alt zu neu an. Ist es möglich, dass dieser Anschluss seinerzeit nicht richtig ausgeführt wurde? können wir uns noch an die Baufirma wenden? Der Schaden ist doch jetzt erst aufgetreten, vorher war uns dies nicht bekannt.
Was steht im Gesetz?
Die Kellerabdichtungen bei Gebäuden aus den 1930er Jahren wurden qualitativ nicht so ausgeführt wie heute. Materialien, die eine ausreichende Dichtigkeit der Wände und insbesondere der Sohle erreichen konnten, gab es nicht. Dementsprechend gab es auch nur Anforderungen an die Keller für Lagernutzungen: Die Sohle bestand aus gestampftem Beton, der keinerlei Dichtigkeit aufwies, auf die Kellerwände wurde Teer gestrichen, der sich nach einigen Jahrzehnten aufgelöste. Dadurch trat immer etwas Feuchtigkeit durch Sohle und Wände durch, konnte aber in den Keller- Lagerräumen verdunsten und schadete nicht. Eine „Kellerabdichtung“ bestand darin, das Haus so hoch zu gründen, dass es über dem „gefährlichen“ Wasserstand lag. Soll dieser Keller heute für Wohnzwecke genutzt werden, müsste er rundherum abgedichtet werden. Für den neuen Anbau ist dies möglich, problematisch ist in jedem Fall die Übergangsfuge alt zu neu. Diese Ausführung ist extrem kompliziert, teuer und muss handwerklich sorgfältig ausgeführt werden. Die Schwächen der Abdichtung des Altbaukellers bleiben bestehen! Für etwaige Ansprüche an den seinerzeitigen Bauunternehmer gilt das Werkvertragsrecht des BGB, das in § 634a hierzu 5 Jahre für die Verjährung von Mängelansprüchen regelt – berechnet ab Abnahme der Bauleistung. Innerhalb dieser Zeit müssen Ansprüche angemeldet werden, es ist dann nachzuweisen, dass die Handwerksleistung mangelhaft war.
Und wie stehen Sie dazu?
Die Altbau- Keller waren und sind nie ausreichend trocken. Sind Sohle- und Wandbekleidungen nach innen offenporig, d.h. kann von außen eintretende leichte Feuchtigkeit austrocknen, ist die Nutzung kaum eingeschränkt. Werden diese Bauteile jedoch mit feuchteempfindlichen Materialien wie Parkett abgeschlossen, kommt es dort allmählich zum Feuchtestau. Eine Lösung kann ein diffusionsoffener Bodenbelag sein – z.B. Teppichboden. Öffnen Sie den Untergrund und lassen Sie ihn austrocknen. Die Übergangsfuge werden Sie nicht dicht bekommen, dies ist aber eher unbedeutend, da die Sohle im Altbestand auch nicht wasserdicht ist. Ein Rückgriff auf die Baufirma ist wohl nicht mehr möglich, beschränken Sie also die Maßnahmen auf das Minimum, d.h. geben Sie der Sohle die Möglichkeit, dauerhaft Feuchtigkeit abzugeben.
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