Erschienen am 25.02.2017 im Tagesspiegel in der Serie VIER IM RECHT
Was steht ins Haus?
Unser Mieter wendet sich an uns und klagt über Schimmelablagerungen an den Fensterleibungen und Kondenswasser an den Fensterscheiben. Die Dichtungsgummis sind bereits so verschmutzt, dass sie nicht mehr zu reinigen sind. Besonders im Schlafzimmer läuft jeden Morgen das Wasser von den Scheiben herab. In den letzten Wintern haben wir keine solche Klagen bekommen, vielleicht liegt es an den neuen Mietern? Das Haus aus den 1990er Jahren mit Fußbodenheizung ist doch damals modern errichtet worden. Was können wir tun? Ist der Mieter schuld oder fehlt Dämmung?
Was steht im Gesetz?
Kaum wird es kälter, läuft das Wasser an den Scheiben herab. Auch bei modernen Gebäuden ist die Dämmung der Fenster ca. 5 mal schlechter, als die der Wände. Eine Fußbodenheizung mit geringen Oberflächentemperaturen führt zwar zum Sparen von Primärenergie, hat aber den Nachteil, dass es nur noch geringe Warmluftbewegung im Raum gibt. Es fehlen die Heizkörper unter den (relativ) kalten Fenstern, die dort die Wärme entlang streichen lassen. Vor bodentiefen Fenstern herab hängende Vorhänge verstärken das Problem noch. So stellt es heute keinen Mangel dar, wenn an den unteren Sprossen der Fenstern sich etwas Kondensat absetzt, da die vorbei streichende Wärme erreicht dort nicht die Fensterscheibe erreicht. Für die nicht den ganze Tag genutzten Räume gilt: Auch hier muss geheizt werden, die Wände kühlen sonst aus und die warme, mehr Feuchtigkeit tragende Luft aus der Wohnung schlägt sich an den Ecken und am Fenstersturz nieder und führt zur Schimmelbildung. Zunächst beschlagen die Fensterscheiben, die die geringste Dämmung heben, dies ist also der Indikator, dass mal wieder gelüftet werden muss. Es ist zu bedenken, dass bei den Häusern mit einer außen liegenden Dämmung die Mauerwerkswand selbst bauphysikalisch zum Innenraum gehört: sie muss durchgewärmt werden, sonst wird es nie behaglich in den Räumen. Daher darf die Heizung auch tagsüber nicht abgestellt, allenfalls nur etwas herunter gedreht werden.
Und wie stehen Sie dazu?
Ihr Mieter muss gerade bei der trägen Fußbodenheizung alle Räume durchgehend heizen. Wasser an den Scheiben ist ein Indiz für zu kalt oder zu feucht. Leichtes Kondensat ist bei großer Kälte tatsächlich unvermeidbar, stellt oftmals aber keinen Mangel dar und muss weggewischt werden. Bei dem vorliegenden Baujahr fehlt sicher eine nutzerunabhängige Grundlüftung in der Wohnung. Es ist zu überlegen, ob bei einem innen liegenden Bad der Lüfter entsprechend umgebaut werden kann. Dämmtechnisch besteht kein Grund zur Nachbesserung. Machen Sie Ihrem Mieter klar, dass ein tagsüber unbeheiztes Schlafzimmer zu Problemen führt, lassen Sie ihn Luftfeuchtigkeit und Raumtemperatur überprüfen und notieren: für 20ºC und 50% relative Luftfeuchtigkeit sind die Gebäude konzipiert – und dann auch mangelfrei zu bewohnen.
Comments are closed, but trackbacks and pingbacks are open.