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Sonder- un Gemeinschaftseigentum und die Gewährleistung

Sonder- un Gemeinschaftseigentum und die Gewährleistung

Wir haben vor fast 4 Jahren unsere neue Wohnung bezogen. Nun kam die Hausverwaltung auf uns zu, es müsse eine „Gewährleistungsbegehung“ erfolgen und wir sollten Mängel melden. Hier solle unterschieden werden nach Gemeinschafts- und Sondereigentum. Um das Gemeinschaftseigentum kümmert sich die Verwaltung, Mängel am Sondereigentum sollen wir selbst beim Bauträger anmelden. Was hat es damit auf sich?

Aufkantung zur Dachterrasse zu hoch

Aufkantung zur Dachterrasse zu hoch

Kurz bevor die Eigentumswohnung fertig ist, fällt dem Eigentümer auf, dass der Terrassenzugang eine recht hohe Stufe darstellt. Handelt es sich dabei um einen Planungsfehler oder muss das so sein?

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