Auf´s Dach bekommen
Wer zahlt die Sanierung, wenn die Terrasse (Sondereigentum) über der Eigentumswohnung undicht ist
Wer zahlt die Sanierung, wenn die Terrasse (Sondereigentum) über der Eigentumswohnung undicht ist
n! Wir sind verunsichert, über das, was wir vorher unterschreiben sollen. Wir übernehmen doch erst mit der Abnahme unserer Wohnung das Eigentum, also auch das Gemeinschaftseigentum!
Wie sieht es bei Erwerb einer Immobilie (WEG) mit den vorgefundenen Mängeln aus?
Wir haben vor fast 4 Jahren unsere neue Wohnung bezogen. Nun kam die Hausverwaltung auf uns zu, es müsse eine „Gewährleistungsbegehung“ erfolgen und wir sollten Mängel melden. Hier solle unterschieden werden nach Gemeinschafts- und Sondereigentum. Um das Gemeinschaftseigentum kümmert sich die Verwaltung, Mängel am Sondereigentum sollen wir selbst beim Bauträger anmelden. Was hat es damit auf sich?
Kurz bevor die Eigentumswohnung fertig ist, fällt dem Eigentümer auf, dass der Terrassenzugang eine recht hohe Stufe darstellt. Handelt es sich dabei um einen Planungsfehler oder muss das so sein?