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Oberflächenqualitäten, Q2 gestrichen

Erschienen im Tagesspiegel am 16.06.2017 unter dem Titel „Wenn Putzer in den Untergrund gehen“

Was steht ins Haus?

Wir stehen vor der Abnahme unserer Wohnung, eine Vorbegehung hat es bereits gegeben. Dabei haben wir den Bauleiter darauf hingewiesen, dass wir die teilweise unebenen Oberflächenqualitäten der Wände so nicht akzeptieren wollen. In der Baubeschreibung steht „Q2 gestrichen“. Wir gehen davon aus, dass wir damit eine glatte Oberfläche erhalten. Tatsächlich sind im Streiflicht deutlich Unebenheiten zu sehen, insbesondere an den leichten Innenwänden sind regelmäßige senkrechte Streifen erkennbar. Was können wir denn erwarten? Müssen wir dies so hinnehmen?

Was steht im Gesetz?

Die Oberflächenqualitäten reichen von Q1 (ohne optische Anforderungen) über Q2 (Standardqualität) und Q3 (erhöhte optische Anforderungen) bis zu Q4 (höchste Anforderungen für glänzende Beschichtungen). Es geht nur um das optische Erscheinungsbild und damit um den Untergrund für die Tapete oder den Anstrich. Je feiner und glänzender die Endoberfläche sein soll, desto glatter muss der Untergrund sein. Die Putzqualität ist also auf die Art der folgenden Malerarbeiten abgestimmt. Ein Q1- Putz taugt nur als Untergrund für Fliesen. Eine Metalltapete oder planmäßige Beleuchtung durch Streiflicht benötigt Q4. Der geglättete Innenputz in Q2- Qualität bedeutet für die Trockenbauinnenwände, dass lediglich die Fugen verspachtelt werden, bei gemauerten Wänden wird der Putz einmal abgezogen und geglättet. Ein weiteres Nacharbeiten, z.B. Spachteln von leichten Vertiefungen oder Abzeichnungen der Glättkelle sind nicht vorgesehen. Entsprechend grob muss die Tapete oder der Anstrich sein: Raufasertapete oder ein mit Sand gefüllter Anstrich mit einer groben Rolle. In dieser Kombination von Putz- und Malerarbeiten wird eine grob strukturierte, jedenfalls keine glatte Oberflächenstruktur erzielt. Die zulässigen (Un)ebenheiten liegen bei 5 mm auf 1 m Messlänge, diese werden i.d.R. eingehalten, Natürlich sind diese Flächen nicht schlagschattenfrei ist, d.h. unter Streiflicht zeichnen sich die Putzstrukturen auffällig ab.

Und wie stehen Sie dazu?

Die Beschreibung „Q2 gestrichen“ verwirrt den Laien, oft aber auch den Bauträger selbst. Der Putzer liefert Q2 ab und geht dann davon aus, dass eine Raufasertapete geklebt wird. Dies ist i.d.R. aber nicht der Fall, es wird nur mit einer einfachen Farbe gestrichen, um eine möglichst glatte Oberfläche zu erreichen. Die zulässigen Putzunebenheiten werden dann nicht verdeckt und durch Streiflicht später noch überhöht. Fachgerecht wäre auf Q2 ein gefüllter Anstrich, der eine grobe Struktur (wie Raufaser) erzeugt. Das aber will der Erwerber nicht. Hier wurde wohl die falsche Beschichtung auf den Putz aufgebracht, oder eine zu geringe Putzqualität, z.B. Q3 beschrieben, die dann eine glatte Oberfläche ergibt. Konfrontieren Sie den Bauleiter mit den Fachregeln und lassen Sie einzelne Bereiche nachspachteln.

 

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